Wer mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.1.2 erfolgreich absolviert hat.
Hauptfeuerwehrfrau/ Hauptfeuerwehrmann
Wer mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und sich regelmäßig am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr beteiligt hat.
Unterbrandmeisterin/ Unterbrandmeister
Wer mindestens Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann oder 1 Jahr Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppführerausbildung nach FwDV2, Nummer 2.2 erfolgreich absolviert hat.
Brandmeisterin/ Brandmeister
Wer mindestens 2 Jahre Unterbrandmeisterin oder Unterbrandmeister war und am Gruppenführerlehrgang nach FwDV2, Nummer 4.1 am Institut der Feuerwehr erfolgreich teilgenommen hat.
Oberbrandmeisterin/ Oberbrandmeister
Wer mindestens 2 Jahre Brandmeisterin oder Brandmeister war und sich regelmäßig am Einsatzdienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.
Hauptbrandmeisterin/ Hauptbrandmeister
Wer mindestens 5 Jahre Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und sich regelmäßig am Einsatzdienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.
Brandinspektorin/ Brandinspektor
Wer mindestens Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und den Zugführerlehrgang nach FwDV 2, Nummer 4.2 am Institut der Feuerwehr NRW erfolgreich absolviert hat.
Brandoberinspektorin/ Brandoberinspektor
Wer mindestens Brandoberinspektorin oder Brandinspektor war und den Verbandsführerlehrgang nach FwDV 2, Nummer 4.3 am Institut der Feuerwehr NRW erfolgreich absolviert hat.
Wer mindestens Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor war und die Lehrgänge „Einführung in die Stabsarbeit“ und „Leiter einer Feuerwehr“ nach FwDV 2, Nummer 4.4 und 4.6 am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.