Zu Ostern werden immer wieder gerne Osterfeuer entzündet. In den letzten Jahren kam es immer wieder dazu, dass die Feuerwehr zu solchen Veranstaltungen gerufen wurde.
Damit es nicht teuer wird und es ein schöner Abend wird, möchten wir als Feuerwehr Hinweise zu einem sicheren Verlauf geben.
+++ WICHTIG +++
In einem Abstand von unter 100m zum Waldrand dürfen keine Feuer entzündet werden!
Weiter sind folgende Abstände je nach Größe des Feuers einzuhalten:
- Für Feuerstellen bis zu einem Volumen von 1 m3 mindestens 25 m von Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.
Für alle übrigen Feuerstellen bis zu einer Höhe von 3,50 m
- mindestens 100 m von Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind,
- 25 m von sonstigen baulichen Anlagen
- 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen und
- 10 m von befestigten Wirtschaftswegen.
Das Feuer muss jeder Zeit von mindestens zwei Personen beaufsichtigt werden, wovon eine über 18 Jahre alt sein muss. Die Aufsicht darf erst beendet werden, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.
Es ist nur gestattet pflanzliche Grünabfälle zu verbrennen. Behandelte Hölzer, Sperrmüll oder gar Altreifen dürfen nicht verbrannt werden.
Aus Liebe zur Umwelt und den Tieren darf ein Feuer nur unmittelbar vor dem Entzünden aufgeschichtet werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Feuerstelle unmittelbar vor dem Entzünden noch einmal umgeschichtet werden.
Ein Osterfeuer muss der Gemeinde Kranenburg gemeldet und beim Ordnungsamt angemeldet und genehmigt werden.
Es ist nie verkehrt für kleinere Vorkommnisse einen Feuerlöscher oder ein anderes geeignetes Löschmittel bereit zu stellen. Bringen Sie sich jedoch nicht selbst in Gefahr. Im Notfall wenden Sie sich bitte immer an den Notruf 112.
Sollten Sie bei Ihrer Veranstaltung doch einmal Besuch von uns in den roten Autos erhalten, dann haben Sie nichts zu befürchten, wenn Sie sich an die Vorgaben gehalten haben. Sollte dem nicht so, sein könnte es zu einem abrupten Ende einer geselligen Veranstaltung kommen.
Wir wünschen Ihnen frohe Ostern und ein unbeschwertes Osterfeuer.
Das Merkblatt zu Osterfeuern in der Gemeinde Kranenburg kann hier herunter geladen werden.